Hab mir gerade auf der Mediathek vom ZDF den Poker-Beitrag von Frontal 21 angesehen. Ein interessanter Bericht, weil er:
1. Auf dem ZDF ausgestrahlt wurde
2. Die gängige Argumenation der Pokerlobby unterstützt:
- dem Staat geht es nur um die Kohle
- bei nicht öffentlichen privaten Pokerrunden darf um Millionenbeträge gezockt werden
- 15 Euro Buyin Turniere werden massivst verfolgt
- Casinos verleiten zur Spielsucht
- Skat wird nicht als Glückspiel gewertet (Der Vergleich mit Skat passt in meinen Augen sehr gut. Nur, weil dort alle Karten aufgedeckt werden, ist Pokern mit weniger aufgedeckten Karten ein Glückspiel?
usw.
3.
So weit, so gut. Ein paar handwerkliche Fehler enthält der Bericht jedoch.
- Robbi Quo, ein relativ bekannter deutscher Pokerspieler sagt er wäre vor 3,5 Jahren über die Werbung auf Online Poker aufmerksam geworden... (achja und dann verführt worden)
- "Boris Becker macht Werbung für ein kostenloses Portal". Lol, Pokerstars die Heilsarmee - klar macht der Werbung für Pokerstars.de, allerdings ist es absolut einfach, auf die richtige Zockerseite zu gelangen, zumal man von den Pokerportalen zubombardiert wird mit links auf die richtigen Seite, sobald man seine mail-adresse dort eingetippt hat.
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Auch ich habe diesen Bericht gesehen und fand diesen auch sehr interessant. Der Fehler mit Boris Becker und Pokerstars ist mir aber auch direkt aufgefallen.
AntwortenLöschenAlles in allem trotzdem sehr informativ.
Hm, ich stimme dir nicht ganz zu, was deine generelle Einstellung zu Frontal21 angeht. Die machen guten, investigativen Journalismus (natürlich oft populistisch angehaucht). Ich hatte von vornherein einen differenzierten, gut recherchierten Bericht erwartet und ihn auch gesehen. Die Gewichtunge der Wortbeiträge erscheint mir fair und ein objektive Fakten wurden relativ neutral formuliert.
AntwortenLöschenWas die handwerklichen Fehler angeht, so wurde aber ganz klar gesagt, dass der Weg vom "kostelosen, legalen" Spiel, zur illegalen Site meist nur wenige Klicks entfernt ist.
Was mich viel mehr aufregt sind die Pokerstrategy-Kiddies, die nicht differenzieren können zwischen der Meinung der Redaktion und den Aussagen des Staatsanwaltes. Außerdem verstehen Sie die Herleitung der Folgekriminalität nicht und die grundsätzliche Aufgabe des Staates seine Bürger zu schützen.
Was Robbie Quo angeht, so hätte sich jeder eher einen "vorzeigbaren" Pokerspieler, abseits der dunklen Räumlichkeiten gewünscht. Aber naja, ein bisschen Klischee muss sein.
Hi Björn,
AntwortenLöschen- danke für den Kommentar, hab Punkt 3 oben korrigiert. (Ich habe keine Einstellung gegenüber Frontal21, weil ich die Sendung sonst nicht gucke, war aber missverständlich von mir ausgedrückt.)
- Das ich das Wort "Lobbyarbeit" verwende, heiß nicht, dass ich den Bericht für einseitig halte. Ich war halt erstaunt, dass so eine Meinung bei den öffentlich rechtlichen vertreten wird. Die Argumentation ist ja durchaus schlüssig.
- Zu den handwerklichen Fehlern: Klar, haben die gesagt, dass das kostenpflichtige Angebote nur ein paar Klicks entfernt ist. Bei der Werbung von Boris Becker wird aber betont, dass es sich um eine kostenlose Seite handelt. Und das finde ich verlogen. Naja, die Thater war ja auch schon beim Kerner, wer weiß wer da wie gut wegkommt. (Und bei Robby Quo wurde dann die "böse" Seite 888 eingeblendet, lol).
- Zum Thema Folgekriminalität gibt es aber wesentlich schlimmere Sachen, die angepackt werden müssten (Stichwort: Automatensucht).
@BH, ja da gebe ich dir recht. Es gibt viele Dinge die eine höhere Folgekriminalistät erzeugen. Süchte jeglicher Art gehören aber dazu. Manche mehr manche weniger.
AntwortenLöschenMir war gestern nur aufgefallen, dass viele Leute in den Foren nicht die grundsätzliche Absicht des Staates, was man auch immer davon halten mag, erkennen konnten. Vermehrt kam der Kommentar: Ich spiele Onlinepoker - deshalb werde ich jetzt eine Bank überfallen.
Was den Boris angeht, hast du recht. Der kommt gut weg bei der Sache.
1. Frontal21 hat doch direkt aufmerksam gemacht, dass man mit nur weniger Klicks um echtes Geld spielen kann. (WO ist da der "handwerkliche Fehler"?)
AntwortenLöschen2. Verfolgt werden nicht die 15€ Buyins. Erlaubt in Deutschland ist ein Tunier mit einem Buyin von bis zu 15€, dass aber nur einmal. Bei einem anderen Tunier hat der Anbieter ein Buyin von 6€ zugelassen und dort hatten sich dann ausgeschiedene Spieler erneut eingekauft. Das wird verfolgt.
@ whitelord:
AntwortenLöschenZitat:
"2. Verfolgt werden nicht die 15€ Buyins. Erlaubt in Deutschland ist ein Tunier mit einem Buyin von bis zu 15€, dass aber nur einmal. Bei einem anderen Tunier hat der Anbieter ein Buyin von 6€ zugelassen und dort hatten sich dann ausgeschiedene Spieler erneut eingekauft. Das wird verfolgt."
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Das halte ich für ein Gerücht! Bevor es sich verbreitet, will ich dem widersprechen und Folgendes klarstellen:
1. Poker ist zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel.
2. Werden die Eintrittsgelder für den Erwerb einer Gewinnschance entrichtet, handelt es sich bei dem Eintrittsgeld um einen Einsatz iSd. § 284 StGB (verbotenes Glücksspiel).
3. Es ist egal, ob mit dem Eintrittsgeld die Lokalmiete finanziert wird oder ob überhaupt ein Gewinn für den Veranstalter abfällt.
Dies ist der Stand der überwiegenden Rechtsprechung, die man hier
http://www.gluecksspiel-und-recht.de/urteile-1.html#poker
nachlesen kann.
Da findet sich auch das Urteil des VG Cottbus, das tatsächlich, wie whitelord sagt,bei einem Buy-In von 15 € nicht von Glücksspiel ausging, da das Geld wohl nur zur Zahlung von Miete und Personal verwendet wurde.
Die anderen in dem Link aufgeführten Urteile sind da aber anderer Ansicht. Da ich nicht aus Cottbus komme, halte ich mich eher an die herrschende Meinung.
Selbst wenn kein Startgeld verlangt wird, kann ein Straftatbestand erfüllt werden, wenn man nämlich dafür die persönlichen Daten der Teilnehmer gespeichert werden. In diesem Fall geht man nämlich davon aus, dass diese Daten verwendet werden sollen, um für verbotene Nachfolgeturniere Werbung zu machen.
So das Verwaltungsgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 11.10.2007 - Az.: 7 G 3111/07(1)
Andere Gerichte sehen das aber Charity-Turniere nicht so eng.
Insbesondere fällt auf, dass zwar die Verwaltungsgerichte (VG) streng mit den Veranstaltern ins Gericht gehen, aber die Strafbarkeit der Teilnehmer von den ordentlichen Gerichten zb. Amtsgericht (AG) eher milder beurteilt wird.
Meine Prognose: Je mehr Staatsanwälte und Richter von Skat zu Pokern wechseln, desto weniger werden Pokerspieler ins Visier der Justiz geraten...
Und ansonsten gilt der alte Spruch:
Nur nicht erwischen lassen.
Hallo, ich bin die Autorin des Frontal-Beitrags und kann natürlich nicht auf mir sitzen lassen, dass ich "handwerkliche Fehler" gemacht habe. Also zu 1.: in dem Beitrag wird nur gesagt, dass RobbieQuo durch Werbung auf`s Pokern aufmerksam wurde. Die Verführung wurde von Ihnen hinzugedichtet.
AntwortenLöschenZu 2.: Da Boris Becker tatsächlich nur für Pokerstars.de Werbung macht, kann man ihm nichts vorwerfen. Um Geld spielen kann man nur auf Pokerstars.com. Damit ist die Aussage von mir im Film juristisch einwandfrei und kauf keinen Fall ein "handwerklicher Fehler". Trotzdem vielen Dank für das Lob zu dem Film insgesamt. Hört man als Autor auch mal gern.
Hallo Cathrin,
AntwortenLöschenbrauchst mich nicht zu siezen- wir sind hier alle per Du :-)
Zum Thema: Du definierst handwerkliche Fehler anders als ich:
Wenn Ihr explizit sagt, das Boris Becker Werbung für eine kostenlose Seite macht, dann ist das irreführend. Klar, der Werbespot zeigt die .de Adresse. Jeder Grundschüler weiß aber auch, dass Pokerstars auch ein kostenpflichtiges Angebot hat. Und das wird auch nach Registrierung massiv beworben. Indirekt macht Boris also aber sowas von fett Werbung für Pokerstars.com. Wieso sagt Ihr das nicht klipp und klar ? Wäre Euch doch nix aus der Krone gebrochen. Wie Björn schont sagte, "Boris kommt gut weg".
Dat mitm Robby stimmt, da hab ich hinzugedichtet: Also Korrektur: Er wurde nicht verführt, sondern geworben!
Aber auch ich freu mich wie Bolle über Deinen Eintrag, kommt ja auch nicht so oft vor, eine TV Autorin hier zu sehen.
Grüße,
BH
Also, lieber Hüter des Bonus. Ich muss leider darauf bestehen, keinen Fehler gemacht zu haben. Ich bin gelernte Juristin und da nimmt man es immer sehr genau. Was mir natürlich bei meiner Filmerei hilft, denn dann gibts keine Gegendarstellungen. der kommentator Björn hat`s aber schon gesagt: Was die handwerklichen Fehler angeht, so wurde aber ganz klar gesagt, dass der Weg vom "kostelosen, legalen" Spiel, zur illegalen Site meist nur wenige Klicks entfernt ist.
AntwortenLöschenEtwas anderes dürfen wir aus juristischen Gründen nicht sagen, sonst kostet uns das ziemlich viel Geld, wenn Herr Becker vor Gericht gehen würde.
Ach, noch was, TV-Journalistin ist auch nichts Besonderes, ein harter Job eben. Schöne Pfingsten an alle und vielleicht hat sich die allgemeine Meinung über "Frontal21" hiermit mal gebessert. Ist nämlich eine der ganz wenigen wirklich guten Redaktionen im deutschen Fernsehen. Ich arbeite übrigens nicht direkt dort, nur ab und zu.
Hallo Zocker,
AntwortenLöschenin den letzten Tagen ist mir das Gerücht zu Ohren gekommen, es gäbe einen Erlass des Innenministers von Rheinland-Pfalz, der grundsätzlich Pokerturniere mit einem Buy-In von max. 15 EUR und einem Preisgeld von max. 40 EUR erlauben würde.
Die mit vorliegende Presseerklärung des Innenministeriums spricht da aber eine ganz andere Sprache:
http://www.ism.rlp.de/Internet/nav/084/084e1b8f-ebe5-496f-aabe-439c1a340434&sel_uCon=98d3cbc8-7110-a11e-395d-01a90fb0e223&dp=1.htm
"Poker spielen boomt. Zu dem Kreis der Pokerbegeisterten gehören immer mehr auch Jugendliche und Heranwachsende, die in Kneipen, Spielhallen oder im Internet der Spiel-Leidenschaft frönen. Wir haben nun auf diese Entwicklung reagiert und durch Erlass die einschlägigen Poker-Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz grundsätzlich untersagt."
Nun kann es dennoch durchaus sein, dass sich das Gerücht und die Pressemitteilung doch mit einander in Einklang bringen lassen. Denn die Pressemitteilung spricht von einem "grundsätzlichen" Verbot von Pokerturnieren.
Von diesen Grundsätzen gibt es aber immer auch Ausnahmen. Nur wie diese konkret aussehen, verrät die PM nicht.
Daher meine Frage: Wer kann eine Quelle benennen, in der eventuell die Ausnahmen von dem Verbot geregelt werden?